Die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen dienen der Verkehrssicherheit. Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich streng.

 

Strassenverkehr Stufe I + II

Bewerberinnen und Bewerber für Lernfahrausweise der Kategorien C, C1, D sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport, Inhaber von höheren Führer- und Schiffsführerausweiskategorien sowie Personen, welche das 70. Lebensjahr überschritten haben, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, sich regelmässigen ärztlichen Kontrollen zu unterziehen. Diese Aufgebote erfolgen im Kanton Aargau durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau.

Als Vertrauensarzt des Strassenverkehrsamtes Aargau Stufe 1+2 können Eignungsuntersuchungen aller Kategorien angeboten werden.

Lokführer

Die Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehr beschränken sich nicht allein auf die Technik, sondern umfassen auch den Faktor Mensch. Die Tätigkeit der Triebfahrzeugführenden, Fahrdienstleitenden, Rangierenden, Zugvorbereitenden, Zugbegleitenden sowie der Arbeitsstellensicherung erfordert neben den in der Ausbildung zu erwerbenden Fertigkeiten eine Reihe physischer und psychischer Grundvoraussetzungen. Die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung klärt ab, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für diese sicherheitsrelevanten Tätigkeiten erfüllt sind.

Als Vertrauensärzt des BAV können sämtliche Stufen (Lokführer, Rangierer, Sicherheitswärter etc.) untersucht werden.