Dem Schutz der Mutter sowie des ungeborenen Kindes wurde im Gesetz ein hoher Stellenwert eingeräumt. Formuliert wurde dieser im Rahmen der Mutterschutzverordnung (vom 20.3.2001). Aus Erfahrung lässt sich sagen, dass vielen Arbeitgebern das Ausmass dieser Verordnung und der sich daraus abgeleiteten Verantwortungen wenig bewusst ist.

Ein Grossteil der Verantworung zum Schutz von Mutter und Kind liegt beim ARBEITGEBER. Es existieren auch viele Hilfsmittel und Checklisten zur Unterstüzung. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass einer schwangeren Mitarbeiterin ein «schwangerschaftstauglicher» Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Dabei darf sie keiner Gefahrt für sich und das werdende Kind ausgesetzt sein wie z.B. schädigende Chemikalien, Strahlung, Heben und Tragen von Lasten > 10 kg, Erschütterungen und Stösse etc.

Grundsätzlich verlangt das Gesetzt für jede schwangere Person in der Arbeitswelt eine RISIKOANALYSE von einem Arbeitshygieniker oder Arbeitsmediziner. In der Regel müssen einige Tätigkeiten angepasst werden, andere dürfen nicht mehr ausgeführt werden. Die Betreuung der Schwangeren geschieht in Zusammenarbeit mit den behandelnden GynäkologInnen. Eine Begehung des Arbeitsplatzes ist ebenso nötig, wie das Einsehen von Sicherheitsdatenblätter derjenigen Chemikalien, mit denen die Schwangere Kontakt hat.

Nützliche Links:

- Gesetzestext Mutterschutzverordnung:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002241/index.html

- Checklisten und Broschüren des SECO (für die Schwangere Mitarbeiterin, für Vorgesetzte, Uebersichtstabelle ect.)
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Schwangere-und-Stillende.html